Pflegeberatung
Pflege wirft viele Fragen auf.
Wir helfen Ihnen, Antworten zu finden und die nächsten Schritte zu klären.
— PFLEGEBERATUNG
Gut beraten. Klarer entscheiden.
Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich. Welche Leistungen stehen mir zu? Was übernimmt die Pflegekasse? Welche Unterstützung passt zu unserer Situation?
Wir nehmen uns Zeit, erklären Möglichkeiten verständlich und unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten.
Sie müssen nicht schon wissen, welche Leistung Sie brauchen. Genau dafür ist Beratung da.
Persönliche Pflegeberatung
Orientierung für Ihre Situation.
Wir beraten Sie zu Pflegegraden, Leistungen der Pflegeversicherung und Möglichkeiten der Versorgung und Entlastung.
- Pflegegrad & Leistungen
- Leistungen der Pflegekasse
- Versorgung zu Hause
- Entlastung für Angehörige
- Tagespflege & Unterstützung
- Finanzierungsmöglichkeiten
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratung zu Hause. Persönlich und praktisch.
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, muss – abhängig vom Pflegegrad – regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Der Termin findet grundsätzlich bei Ihnen zu Hause statt. Es geht nicht um Kontrolle, sondern darum, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Fragen zu klären und pflegende Angehörige praktisch zu unterstützen.
Pflegegrad 2 und 3
Beratung halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5
Beratung halbjährlich verpflichtend; vierteljährliche Beratung kann in Anspruch genommen werden
Pflegegrad 1
Beratung halbjährlich möglich
Beratung (freiwillig ab Pflegegrad 2)
Unterstützung, die entlastet.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Beratung nach § 7a SGB XI. Diese ist freiwillig und dient dazu, Ihre Pflegesituation zu reflektieren und individuelle Hilfen zu nutzen.
Gesetzliche Vorgaben (AOK Bayern):
- Die Beratung ist freiwillig.
- Anspruch ab Pflegegrad 2.
- Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder per Video erfolgen.
- Empfohlen wird eine regelmäßige Beratung – angepasst an Ihre Situation.
- Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Quelle: AOK Bayern – Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Stand: 01/2024)
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Ein Pflegegrad wurde festgestellt. Wie geht es weiter?
Wir pflegen zu Hause und brauchen Unterstützung.
Wir haben Fragen zu Leistungen und Finanzierung.
Wir benötigen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3.
Sie haben Fragen zur Pflegeberatung ?
Pflegefragen entstehen selten nach Schema F und betreffen meist einen ganz neuen Lebensabschnitt. Wir beraten Sie persönlich, vertraulich und nehmen uns die nötige Zeit, um Ihre individuelle Situation genau zu verstehen. Gemeinsam finden wir die passenden Lösungen und entlasten Sie im Pflegealltag.

